Die neuen Grundsteuerbescheide, welche ab 2025 gültig sind, werden Ende Februar verschickt. Die erste Grundsteuer-Flligkeit ist somit nicht am 17.02.25, sonders erst am Anfang April. Die weiteren Fälligkeiten sind der 15.05., 18.08. und 17.11.2025.
Die neuen Grundsteuerbescheide, welche ab 2025 gültig sind, werden Ende Februar verschickt. Die erste Grundsteuer-Flligkeit ist somit nicht am 17.02.25, sonders erst am Anfang April. Die weiteren Fälligkeiten sind der 15.05., 18.08. und 17.11.2025.