Wir darauf hin, dass eine vergessene PIN oder ein nicht aktivierter Online-Ausweis entweder
- mittels des PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienstes (s. hierzu im BayernPortal unter https://www.freistaat.bayern/dokumente/leistung/2460479415164 und im Personalausweisportal unter https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/online-ausweisen/pin-brief/pin-brief-node.html) oder
- vor Ort im Bürgeramt
neu gesetzt bzw. aktiviert werden kann.
Die jeweiligen Verfahren werden unter https://www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de/ sowie im Handbuch für Personalausweisbehörden auf S. 43 bis S. 46 beschrieben.
Bild-Quelle: „Bundesministerium des Innern und für Heimat“