Bauleitplanung

Bauleitplanung

Die Bauleitplanung stellt das wichtigste Planungswerkzeug der städtebaulichen Entwicklung einer Gemeinde dar und erfolgt zweistufig in einem formalen bauplanungsrechtlichen Verfahren nach dem Baugesetzbuch (BauGB). Für die Aufstellung der Bauleitpläne ist die Gemeinde in kommunaler Selbstverwaltung, der sogenannten Planungshoheit zuständig. Grundsätzlich braucht es zunächst einen Flächennutzungsplan, aus dem dann gegebenenfalls ein Bebauungsplan entwickelt wird.

Auf die Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bauleitplänen besteht gemäß dem Baugesetzbuch kein Rechtsanspruch.

Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan wird für das gesamte Gemeindegebiet aufgestellt und regelt nur behördliche verbindliche Darstellungen über die Grundzüge der Bodennutzung. Beim Flächennutzungsplan handelt es sich um einen vorbereitenden Bauleitplan, der die grafische Plandarstellung der bestehenden und für die Zukunft erwünschte Flächennutzung des gesamten Gemeindegebiets darstellt, jedoch gegenüber Bürgerinnen und Bürger keine unmittelbare rechtsverbindliche Wirkung entfaltet. Aus dem Flächennutzungsplan werden durch das sogenannte Entwicklungsgebot die Bebauungspläne entwickelt, die die genauen Festsetzungen der baulichen und sonstigen Nutzung von Grund und Boden detailliert und allgemeinverbindlich regeln.

Bebauungspläne

Nach den Vorgaben des Baugesetzbuches sind die Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln, sodass zwischen dem Bebauungsplan und dem Flächennutzungsplan kein wesentlicher inhaltlicher Widerspruch bestehen darf. Ein Bebauungsplan wird im Gegensatz zum Flächennutzungsplan nur für räumliche Teilbereiche des Gemeindegebiets aufgestellt. In einem Bebauungsplan werden die entsprechenden Festsetzungen für den jeweiligen gültigen Bereich gemäß § 9 BauGB für z. B. über die Art und das Maß der vorhergesehenen baulichen Nutzung, der Bauweise, der überbaubaren und die nicht überbaubaren Grundstücksflächen sowie der Stellung der baulichen Anlage, aber auch z. B. über öffentliche und private Grünflächen und Verkehrsflächen festgesetzt. Zudem kann ein Bebauungsplan auch noch Festsetzungen über die Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und anderen Bepflanzungen oder Einfriedungen enthalten.

 

Der Flächennutzungsplan ist auf der Homepage des Landratssamtes Regen einzusehen.