Frostschutz für Wasserleitungen und Wasserzähler

In der kalten Jahreszeit besteht die Gefahr, dass Wasserleitungen und Wasserzähler, die nicht frostsicher sind, einfrieren und dadurch Schäden entstehen. Es sollten daher rechtzeitig entsprechende Schutzmaßnahmen getroffen werden. Schließlich gehen die kostspieligen Folgekosten (Wasseraustritt und Reparatur beschädigter Messinstrumente oder Leitungen), die durch Frostschäden an Leitungen und Zählern entstehen, stets zu Lasten des Haus- bzw. Grundstückseigentümers.

  • Insbesondere bei Gärten- und Außenwasserhähnen muss auf den Schutz der Wasseranlagen geachtet werden. Drehen Sie die Wasserzufuhr für den frostgefährdeten Leitungsabschnitt ab und entleeren Sie die Leitungen bis zum Absperrventil.

Falls Frostschäden mit Wasserverlust entstanden sind, informieren Sie uns bitte umgehend.